Wie allgemein bekannt, dürfen in Berlin seit dieser Woche nur noch Sport-Angebote mit 2G-Regelung im Rahmen des Infektionsschutzes durchgeführt werden. Allerdings mit der Ausnahme des Rehabilitationssportes (§31 Abs. 3 Nr. 3 der Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung). Dort ist die 3G-Regelung möglich.
Deshalb gilt für alle Kurs ab dem 15.11.2021 ohne Ausnahme die 3G-Regelung, d.h. Zutritt hat nur wer:
- voll geimpft ist (letzte erforderliche Impfung älter als 14 Tage)
- seit mind. 6 Monate als genesen gilt (positives PCR-Testergebnis vor 6 Monate)
- negativer Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden bzw. negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.
Achtung: Wer sich nicht impfen lassen kann (ärztlicher Attest) muss trotzdem einen negativen Test vorweisen!
Unsere Übungsleiter sind angewiesen, diese Regelungen zu kontrollieren und durchzusetzen.
Wir hoffen, dass Ihr dafür Verständnis habt, wenn unsere Übungsleiter den Personen den Zutritt verwehren, die sich nicht an diese Regelungen halten wollen.